Beschreibung
Nachbau einer Maschinenpistole aus Metall und Kunststoff mit funktionsfähigem Mechanismus, herausnehmbarem Magazin und verstellbarem Ledergurt.
Das Sturmgewehr 44 ist eine automatische Waffe, die in der Wehrmacht im Jahr 1943 als MP43 eingeführt wurde.
Obwohl ursprünglich als Maschinenpistole bezeichnet, begründete es die Waffenkategorie der Sturmgewehre.
Den Auftrag für die Entwicklung erhielt 1938 die Firma C. G. Haenel in Suhl; die Entwicklungsarbeiten verliefen unter der Leitung von Hugo Schmeisser.
Zeitgleich erhielt auch die Carl Walther GmbH vom Heereswaffenamt (HWA) den Auftrag, einen eigenen Maschinenkarabiner zu entwickeln, der jedoch das bereits ausgereifte Magazin von Hugo Schmeisser nutzen sollte.
Der damalige Reichsminister für Rüstung, Albert Speer, ordnete an, die beiden Waffen an die Ostfront zu liefern und sie dort zu testen.
Die Tests ergaben, dass der MKb 42 (Walther), obwohl leichter und präziser als die Konkurrenz, nicht mit dem MKb 42 (Haenel) mithalten konnte, wenn es um die Zuverlässigkeit ging. Durch dieses Ergebnis wurde Schmeissers Waffe der Vorzug gegeben, die jedoch überarbeitet werden sollte.
Im September 1943 verlief die erste großangelegte Truppenerprobung der MP 43 an der Ostfront bei der 93. Infanterie-Division.
Die Waffe erwies sich als adäquater Ersatz für Maschinenpistolen und Repetiergewehre und machte Unterstützung durch Maschinengewehrfeuer weniger notwendig.
Das Gewicht der Waffe lag zusammen mit sechs geladenen Magazinen höher als das des Karabiners 98k, jedoch übertrafen die Vorteile bei weitem die Nachteile.
Schließlich ließ sich Hitler durch Bitten von Frontsoldaten – unterstützt durch Speer und das HWA – umstimmen und erlaubte die Produktion der MP 43 zur Einführung in die Heeresbewaffnung.
Im April 1944 wurde die Bezeichnung in MP 44 geändert, ohne dass technische Änderungen an der Waffe vorgenommen wurden. Noch im selben Jahr wurde der Name nochmals geändert. Die neue und diesmal endgültige Bezeichnung lautete „Sturmgewehr 44“ (StG 44)
Insgesamt wurden bis zum Kriegsende etwa 424.000 Exemplare der Waffe hergestellt.
Das StG 44 war auch nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges im Einsatz; so wurde es bei der Volkspolizei der DDR und jugoslawischen Fallschirmtruppen eingeführt.
Bis heute ist die Waffe noch in einigen Drittweltländern sowie dem Libanon im Einsatz, auch wird die Munition Kaliber 7,92 × 33 mm Kurz weiterhin von der Fabrik Prvi Partizan in Užice (Serbien) hergestellt.
Durchladezug und Abzug sind beweglich.
Das Magazin lässt sich auswerfen.
Bei der Herstellung dieser Waffe wurde genau darauf geachtet, die Details und Besonderheiten der Originalwaffe wiederzugeben.
Auch das Gewicht entspricht dem Vorbild.
Länge: ca. 93cm
Gewicht: ca. 4.824 gr.
Hersteller: Denix - c / Bijuters, 6, Polígono Industrial - 07760 Ciutadella de Menorca Balearen - Spanien - www.denix.es
Info für die Schweiz:
Nach dem neuen Waffengesetz benötigen Sie für die Einfuhr dieses Artikels in das schweizer Staatsgebiet eine Einfuhrbewilligung, die Ihnen die Zentralstelle "Waffen" in Bern erteilt!
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Hersteller: Denix - c / Bijuters, 6, Polígono Industrial - 07760 Ciutadella de Menorca Balearen - Spanien - www.denix.es
Wichtige Informationen zur Replik:
Unsere hochwertige Replik wurde speziell für dekorative und anschauliche Zwecke gefertigt und überzeugt durch Authentizität und Detailtreue. Sie ist kein Spielzeug und nicht für intensiven Gebrauch geeignet. Bewegliche Teile dienen ausschließlich zur Darstellung und für gelegentliche Demonstrationen.
Wichtige Hinweise zur Nutzung:
- Die Replik besteht aus Materialien, die keine Waffenfunktion ermöglichen. Sie ist weder schussfähig noch kann sie nachträglich funktionstüchtig gemacht werden.
- Um Beschädigungen zu vermeiden, empfehlen wir, die Mechanik beim Abschlagen zu entlasten oder einen Anschlagpuffer zu verwenden.
- Eine zweckentfremdete Nutzung oder übermäßige Belastung der Mechanik kann die Funktionalität beeinträchtigen.
Individuelle Anpassungen:
Veränderungen an der Replik, sei es zur optischen oder funktionalen Anpassung, erfolgen auf eigene Verantwortung. Schäden, die aus solchen Änderungen resultieren, können Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen.
100 % gesetzeskonform:
- Der Kauf und Besitz dieses Artikels ist in Deutschland vollständig legal und an keine Nachweise gebunden.
- Es besteht keine Verpflichtung zur sicheren Aufbewahrung, wodurch die Replik ideal für Dekorationen oder Aufführungen geeignet ist.
- Gemäß §42a WaffG ist das Führen dieses Artikels in der Öffentlichkeit nur mit berechtigtem Interesse erlaubt (z. B. Theateraufführungen, Brauchtumsveranstaltungen). Außerhalb solcher Gelegenheiten ist der Transport in einem verschlossenen Behältnis erforderlich.
Ihre Vorteile:
Erleben Sie eine authentische und detailgetreue Replik, die sowohl dekorative als auch darstellerische Ansprüche erfüllt – sicher, gesetzeskonform und von höchster Qualität!
Info für die Schweiz:
Nach dem neuen Waffengesetz benötigen Sie für die Einfuhr dieses
Artikels in das schweizer Staatsgebiet eine Einfuhrbewilligung, die
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